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Clausthal-Zellerfeld
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Datum
14.10.2022

Kfz-Versicherung – am 30.11. endet die Wechselfrist

Wer seine bestehende Autoversicherung gegen eine günstigere austauschen möchte, hat noch bis Ende November Zeit. Allerdings sollte nicht allein der Preis entscheiden.

Kfz-Versicherung – am 30.11. endet die Wechselfrist
(Krisanapong Detraphiphal/GettyImages)

Die Jahresendrallye hat begonnen. Von August bis in den November hinein umwerben Autoversicherungen ihre Kundschaft regelmäßig mit günstigen Angeboten. Das Problem: Davon profitieren in der Regel nur Neukunden. Wer bereits eine Police hat, muss hingegen selbst aktiv werden, um in den Genuss von niedrigeren Kursen zu kommen – und wechseln. Durch einen Wechsel lassen sich durchaus mehrere 100 Euro sparen.

Die Zeit läuft. Die Kündigungsfrist der meisten Versicherungsverträge endet nämlich am 30. November. Dabei sollte man jedoch immer erst auf die Zusage der neuen Versicherung warten, bevor man die bestehende kündigt.

Wichtige Klauseln im neuen Vertrag

Sich beim Wechsel einfach nur vom Preis leiten zu lassen, wäre jedoch ein schlechter Rat. Maßgeblich ist, ob Sie für den günstigeren Preis auch einen vergleichbaren Schutz erhält. Nur so sind Sie im Ernstfall auch wirklich abgesichert. Dabei sind vor allem die folgenden Punkte wichtig:

  1. Grobe Fahrlässigkeit mit abgedeckt?
    Die Versicherung sollte unbedingt auch dann für einen Schaden einstehen, wenn Fahrer grob fahrlässig einen Unfall verursacht hat. Das ist etwa der Fall, wenn man sich vor einem Zusammenstoß nach seinem Kind auf dem Rücksitz umgeschaut oder ein Stoppschild überfahren hat.
  2. Auslandsfahrten mit drin?
    Wer häufiger im Ausland unterwegs ist, dessen Versicherungsschutz sollte auch über die Grenzen hinweg gelten.
  3. Werkstattbindung oder freie Auswahl?
    Wer sich vertraglich verpflichtet, nur ganz bestimmte Werkstätten aufzusuchen, kann die Prämie oft zusätzlich drücken. Hier muss man jedoch im Einzelfall entscheiden. So ist die Vertragswerkstatt in der Stadt womöglich zu weit vom Zuhause auf dem Land entfernt. Oder Fahrerin oder Fahrer möchten das Auto nur den Spezialisten ihres Vertrauens in die Hände geben.
  4. Tierbissschäden umfassend abgesichert?
    Gut ist, wenn der Versicherer nicht nur direkte Schäden wie zerbissene Schläuche bezahlt, sondern auch Folgeschäden mit einer bestimmten Summe übernimmt. Diese sollte bei mindestens 3.000 Euro liegen.
  5. Erstattung zum Neuwert?
    Eine vernünftige Vollkaskoversicherung sollte zumindest in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf eines Neuwagens immer den Neupreis erstatten.
  6. Sondereinstufung?
    Gut prüfen müssen Sie schließlich, in welcher Schadensfreiheitsklasse der neue Anbieter Sie einstuft. Hatten Sie beim alten Anbieter eine Sondereinstufung, sollten diese bei einem Wechsel nicht verloren gehen.

Unkompliziert zum neuen Vertrag

Mit dem MLP Kfz-Portal kommen Autofahrerinnen und Autofahrer, die Preise und Klauseln richtig vergleichen möchten, schnell an ihr Ziel. Mehr als 30 Top-Tarife sind hier hinterlegt. Wer das richtige Angebot gefunden hat, kann den neuen Tarif auch gleich online abschließen.

Das MLP Kfz-Servicecenter hilft bei generellen Fragen oder Detailfragen zum erhaltenen Angebot gerne weiter.

Und wenn man die Frist verpasst?

In Ausnahmefällen besteht dann immer noch die Chance, über ein Sonderkündigungsrecht an eine günstigere Police zu kommen. Das gibt es bei Preiserhöhungen, einem Schadensfall oder beim Kauf eines neuen Autos. Wie bei der regulären Kündigung gilt auch dann eine Kündigungsfrist von vier Wochen.

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