Kundeneinlagen sind bei der MLP Banking AG durch ein zweistufiges Einlagensicherungssystem gesichert.
- Die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung erfolgt durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB).
Diese Sicherungseinrichtung deckt Einlagen bis zu einer Höhe von max. 100.000 EUR pro Person pro Kreditinstitut, unabhängig von der Anzahl der Konten (auch Gemeinschaftskonten). Weitere Informationen finden Sie unter www.bdb.de - Darüber hinaus ist die MLP Banking AG Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.
Über die gesetzliche Sicherung in Höhe von 100.000 EUR pro Person hinaus schützt der Einlagensicherungsfonds Einlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Geschützt werden z.B. Sicht-, Termin und Spareinlagen (also Guthaben auf Giro-, Spar-, Tagesgeld, Festgeldkonten und Liquiditäts-, Abwicklungskonten) sowie auf den Namen lautende Sparbriefe.
Die Grenze dieser Einlagensicherung bemisst sich an der Eigenkapitalausstattung der jeweiligen Mitgliedsbank und wird daher jährlich angepasst. Die Sicherungsgrenze beträgt derzeit 15 % des maßgeblich haftenden Eigenkapitals und wird zum 01.01.2025 auf 8,75 % weiter abgesenkt.
Die aktuell vom Einlagensicherungsfonds festgelegte Sicherungsgrenze für die MLP Banking AG beträgt 17.108.000,00 Euro je Kunde.
Weitere Informationen sowie die aktuelle Sicherungsgrenze finden Sie unter www.bankenverband.de/einlagensicherung
Für Wertpapierdepots ist dieser Schutz nicht notwendig, denn die dort befindlichen Wertpapiere bleiben im Eigentum des Kunden und werden von der Bank lediglich verwahrt. Sie können jederzeit die Herausgabe Ihrer Wertpapiere verlangen. Das gilt auch, falls Ihre Depotbank insolvent sein sollte.